Bootfahren
Lago Maggiore

Motorbootfahren auf dem Lago Maggiore –
Was Sie wissen sollten

Grundsätzliches

Der gesamte Lago Maggiore – sowohl der italienische als auch der schweizerische Teil – ist für Motorboote freigegeben. Der See zählt zu den beliebtesten Bootsrevieren in Norditalien und der Südschweiz. Einer entspannten Fahrt mit dem Motorboot steht somit grundsätzlich nichts im Wege – dennoch sollten Bootsfahrer einige wichtige Regeln und Vorschriften beachten.

Gastlandflaggen –
Welche Flaggen müssen mitgeführt werden?

Wer mit dem eigenen Boot ins Ausland fährt, sollte sich an die internationalen Regeln guter Seemannschaft halten. Dazu gehört auch das Führen der Gastlandflagge, zusätzlich zur eigenen Nationalflagge.

Da der Lago Maggiore sowohl durch die Schweiz als auch durch Italien verläuft, sind unter Umständen bis zu drei Flaggen erforderlich:

  • die eigene Nationalflagge
  • die Gastlandflagge der Schweiz
  • die Gastlandflagge Italiens

Diese Flaggenregelung ist ein Zeichen von Respekt gegenüber dem Gastland und wird in der Freizeitschifffahrt allgemein anerkannt.

Kennzeichnungspflicht auf dem Lago Maggiore –
Boote ab 2,50 m Länge benötigen eine Zulassung

Jedes Wasserfahrzeug mit einer Länge von mehr als 2,50 Metern – egal ob Motorboot, Segelboot oder Jetski – muss auf dem Lago Maggiore eine lokale Zulassung bzw. ein Bootskennzeichen führen. Diese Regel gilt für den gesamten See, also sowohl im italienischen als auch im schweizerischen Teil.

Führerscheinpflicht auf dem Lago Maggiore

Für den italienischen Teil des Lago Maggiore gilt folgende Regelung (Stand: 2025):

Charterboote unter italienischer Flagge mit bis zu 40 PS Motorleistung dürfen in der Regel auch ohne Bootsführerschein gefahren werden – auch von ausländischen Gästen, etwa aus Deutschland.

Wer hingegen ein Boot mit mehr als 40 PS chartern möchte, benötigt einen gültigen Befähigungsnachweis wie beispielsweise den deutschen Sportbootführerschein See.

Hinweis: Die endgültige Entscheidung über die Führerscheinpflicht trifft im Zweifel der jeweilige Bootsverleiher. Informieren Sie sich daher vor Ort oder bei den zuständigen Behörden über die aktuell geltenden Regelungen.

Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Lago Maggiore –
Regeln für sicheres Fahren mit dem Boot

  • Küstenzone (bis 150 m): Nur senkrechte Durchquerung erlaubt, max. 5 Knoten (~10 km/h).
  • Zwischen 150 m und 300 m: In manchen Regionen bis zu 10 Knoten erlaubt, meist strenger im Schweizer Teil.
  • Außerhalb 150 m: Max. 45 km/h (~25 Knoten).
  • Nachts: Geschwindigkeit reduzieren, besonders bei Booten mit nur weißer Rundumbeleuchtung.

Diese Regelungen gelten sowohl im italienischen als auch im schweizerischen Teil des Lago Maggiore. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit der Verkehrssituation und Sichtverhältnissen an.

Pflichtdokumente für das Bootfahren auf dem Lago Maggiore –
Was Sie immer an Bord haben sollten

Beim Befahren des Lago Maggiore – sowohl im italienischen als auch im schweizerischen Teil – müssen Bootsführer bestimmte Dokumente mitführen. Diese sind bei Kontrollen durch Behörden, beim Grenzübertritt oder im Schadensfall zwingend erforderlich:

  • Bootszulassung / Kennzeichenaufkleber – Es müssen sowohl die italienischen Aufkleber mit dem lokalen Kennzeichen als auch die deutsche Bootsregistrierung mitgeführt werden, sofern das Boot in Deutschland zugelassen ist.
  • Bootsschein / Eigentumsnachweis – Sowohl der deutsche Bootsschein (z. B. IBS oder amtlicher Bootsschein) als auch der italienische Bootsschein (Libretto) müssen mitgeführt werden, wenn das Boot in Deutschland registriert ist und auf dem Lago Maggiore fährt.
  • Mehrsprachiger INTERNATIONALER Versicherungsnachweis – Eine gültige Haftpflichtversicherung sollte idealerweise in Deutsch, Italienisch oder Englisch vorliegen.
  • Schifferpatente / Bootsführerschein – Ein gültiger Befähigungsnachweis (z. B. Sportbootführerschein) ist mitzuführen, sofern für das jeweilige Boot erforderlich.
  • AusweisdokumentePersonalausweis oder Reisepass sind besonders wichtig beim Überqueren der Grenze zur Schweiz.
  • Chartervertrag – Bei Mietbooten ist der aktuelle Chartervertrag mitzuführen. Dieser enthält häufig auch Angaben zu Anmeldung, Versicherung und Zulassung.
  • Gastlandflaggen – Wenn das Boot nicht unter italienischer oder schweizerischer Flagge läuft, sollten die entsprechenden Gastlandflaggen geführt werden (z. B. deutsche Nationalflagge + Gastlandflagge Italien und/oder Schweiz).

Hinweis: Die Mitführpflicht kann je nach Bootstyp, Nationalität und Nutzung (privat oder gechartert) variieren. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Bootsvermietung oder der zuständigen Behörde über die aktuell geltenden Vorschriften.

Sicherheitsausrüstung / Pflichtausrüstung

Zoll & Grenzübertritt auf dem Lago Maggiore –
Was beim Befahren der italienisch-schweizerischen Grenze mit dem Boot zu beachten ist

Der Lago Maggiore liegt in zwei Ländern: Etwa 20 % des Sees gehören zur Schweiz, rund 80 % zu Italien. Im nördlichen Teil verläuft die Staatsgrenze zwischen Italien und der Schweiz direkt durch den See.

Wenn Sie mit einem Boot mit italienischer Zulassung (inkl. Kennzeichen) von Italien in den schweizerischen Teil des Lago Maggiore fahren möchten, ist das grundsätzlich erlaubt – allerdings gelten dabei bestimmte Regelungen:

  • Der Aufenthalt in der Schweiz ist mit italienischer Zulassung auf maximal 72 Stunden pro Einreise begrenzt.
  • Im Kalenderjahr sind maximal 12 Fahrten von Italien in die Schweiz zulässig.
  • Zollanmeldung erforderlich: Bei jeder Einfahrt in die Schweiz muss das Boot beim Zoll angemeldet werden – bei der Rückfahrt nach Italien erfolgt die Abmeldung.

Diese Bestimmungen gelten insbesondere für privat genutzte Boote mit italienischer Registrierung, die den Grenzbereich auf dem See befahren. Bei Missachtung drohen Bußgelder oder Zurückweisungen durch die Schweizer Behörden.

Weitere wichtige Vorschriften für Bootfahrer auf dem Lago Maggiore

  • Sicherheitsabstand zu Kurs-Schiffen: Es ist strengstens verboten, sich fahrenden Kurs-Schiffen zu nähern oder sich in deren Kielwasser bzw. auf deren Kurslinie zu begeben.
  • Abwasserentsorgung: Abwässer aus WC, Spülbecken oder Waschbecken dürfen nicht direkt in den See eingeleitet werden. Sie müssen in geeigneten Behältern gesammelt und an Land in die vorgesehene Kanalisation entsorgt werden.
  • Nachweis der Mehrwertsteuer für EU-Boote: Für alle Boote, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden, ist ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer mitzuführen. Gültig für alle EU-Bootsbesitzer gemäß der Brüsseler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992.
  • Ankerverbot in Schutzgebieten: Auf dem Lago Maggiore ist das Ankern in bestimmten Zonen, insbesondere in Naturschutzgebieten, Schilfgürteln oder nahe an Trinkwasserentnahmestellen, verboten. Achten Sie auf entsprechende Markierungen oder Hinweise in aktuellen Seekarten und vermeiden Sie Bußgelder durch Ankern in geschützten Bereichen.