Bootfahren
Lago Maggiore
PFLICHTAUSRÜSTUNG AUF DEM LAGO MAGGIORE
Was brauche ich, wenn ich BEIDE Länder befahre?
Wer sowohl den schweizerischen als auch den italienischen Teil des Lago Maggiore befährt, sollte die strengeren bzw. zusätzlichen Anforderungen beider Länder erfüllen. Nur so ist sichergestellt, dass es bei einer Kontrolle in keinem Bereich zu Problemen kommt.
Kombinierte Mindestausrüstung (Schweiz + Italien):
- Rettungswesten für alle Personen an Bord (Kinder unter 12 Jahren: passende Weste mit Kragen)
- Rettungsgerät mit mindestens 10 m Rückholleine
- Feuerlöscher (entsprechend Motorleistung / EN ISO 9094 bei Motorbooten)
- Akustisches Signalgerät (Hupe oder Horn)
- Anker mit ausreichend starker Trosse oder Kette
- Ausreichend starkes Tauwerk zum Festmachen
- Lenzpumpe oder geeignetes Schöpfgerät
- Bootshaken
- Ruder oder Paddel (je nach Bootstyp)
- Notflagge, rot, mindestens 60 x 60 cm
1. Vorschriften Schweiz
Für den schweizerischen Teil des Lago Maggiore gelten die Bestimmungen der schweizerischen Binnenschifffahrtsvorschriften. Die erforderliche Ausrüstung ist stark abhängig von Bootstyp, Motorisierung und Leistung.
Mindestausrüstung für Motorboote über 30 kW:
- Eimer oder Lenzpumpe
- Hupe oder Horn
- Notflagge, rot, mindestens 60 x 60 cm
- Bootshaken
- Ruder oder Paddel (wenn erforderlich)
- Anker mit Trosse oder Kette
- Ausreichend starkes Tauwerk
- Feuerlöscher nach EN ISO 9094
- Rettungsgerät mit mindestens 10 m Rückholleine
- Für Kinder unter 12 Jahren: Schwimmweste in passender Größe mit Kragen
Wichtig: Für Motorboote mit einer Leistung unter 30 kW sowie für Segelboote gelten abweichende, teilweise geringere Anforderungen an die Bordausrüstung. Die vollständigen Details für alle Bootskategorien finden Sie in der offiziellen Übersicht:
2. Vorschriften Italien
Für den italienischen Teil des Lago Maggiore gelten die Bestimmungen des „Codice della Nautica“ (Art. 54 – Anhang V, Binnengewässer). Diese Vorschriften gelten unabhängig von der Flagge des Bootes, sobald Sie sich im italienischen Gewässerteil befinden.
Wichtige Klarstellung zur Gültigkeit
Die Vorschriften gelten unabhängig von der Flagge des Bootes. Auch deutsche oder österreichische Boote unterliegen im italienischen Teil des Lago Maggiore diesen Bestimmungen.
Mindest-Bordausrüstung für Binnengewässer (Acque interne):
- Rettungswesten mindestens Kategorie 100 (EN ISO 12402-4) für jede Person an Bord
- Rettungsring mit Wurfleine
- Feuerlöscher (Details zur Motorleistung siehe unten)
- Lenzpumpe oder geeignetes Schöpfgerät
- Akustisches Signalgerät
Detaillierte Regelung für Feuerlöscher (Italien)
Für nicht registrierte Boote („Natanti“ ohne CE-Sonderregel) gilt in Italien:
- P ≤ 18,4 kW (25 PS): 1 Feuerlöscher mit Löschleistung 13 B
- 18,4 kW < P ≤ 147 kW: 1 Feuerlöscher mit 21 B
- P > 147 kW: 1 Feuerlöscher mit 34 B
Bei registrierten Booten („Imbarcazioni“) können – abhängig von Motorleistung und Raumaufteilung – mehrere Feuerlöscher vorgeschrieben sein.
Sonderzonen: Mehr als 1 Seemeile Abstand vom Ufer
Am Lago Maggiore gibt es zwei Bereiche (vor Porto Valtravaglia sowie bei Laveno Mombello), in denen der Abstand zum Ufer mehr als eine Seemeile beträgt. In diesen Zonen muss zusätzlich mitgeführt werden:
- 1 Rauchboje (Notsignal)
- 2 rote Handfackeln (SOLAS-konform)
- Vorschriftsmäßige Navigationslichter
3. Praktische Sicherheitsempfehlung
Auch wenn bestimmte Ausrüstungsgegenstände nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind, erhöht zusätzliche Sicherheitsausstattung die eigene Sicherheit erheblich. Empfehlenswert sind insbesondere:
- Erste-Hilfe-Kasten (für Binnengewässer nicht Pflicht, aber dringend empfohlen)
- Mobiles Ladegerät oder Notfalltelefon
- Ersatzleine und Werkzeug
- Regelmäßige Kontrolle von Feuerlöscher und Signalmitteln
Fazit
Die neuen Regelungen dienen nicht der Bürokratie, sondern der Sicherheit auf dem Wasser. Wer seine Ausrüstung vor jeder Ausfahrt prüft und die vorgeschriebenen Mindeststandards einhält, vermeidet Bußgelder und erhöht die Sicherheit für sich und seine Crew deutlich.