Bootfahren
Lago Maggiore
Jetski Lago Maggiore
Grundsätzliches
Auf der Schweizer Seite des Lago Maggiore ist Jet-Ski nicht erlaubt.
Auf der Italienischen Seite des Lago Maggiore ist Jet-Ski erlaubt.
Aber es gibt Ausnahmen (siehe den Punkt Sperrflächen und den Punkt Uhrzeiten)
Sperrfläche Schweiz
Im gesamten Schweizer Abschnitt des Lago Maggiore ist die Nutzung von Wassermotorrädern wie Jetskis oder ähnlichen Fahrzeugen untersagt.
Sperrfläche Italien
Das Jet-Skifahren zwischen den Insel Isola Superior und Isola Bella sowie zwischen den Inseln und der gegenüberliegenden Küste ist verboten (Lido di Carciano bis Hotel Lido Palace).
- Meina
- Lesa
- Baveno,
- Cannero
- Cannobbio
- Sesto C.
- Laveno
- Leggiuno
Andere Gemeinden haben sich möglicherweise nach der Veröffentlichung dieses Seite angeschlossen.
Daher ist es gut, sich vor dem Start der Navigation zu erkundigen!
Gemeinde Angera: Verbot der Nutzung von Jetskis und ähnlichen Fahrzeugen das ganze Jahr über und auf dem gesamten Abschnitt des Lago Maggiore zwischen der Uferlinie des gesamten Ufers und der Mittellinie des Lago Maggiore vor und zwischen den Gemeindegrenzen. Verbot der Lagerung zum Zweck des Schleppens und Zuwasserlassens von Jetskis und Ähnlichem am Strand oder auf staatseigenen Flächen im Allgemeinen (Verordnung Nr. 49/2001).
Gemeine Arona: Laut Verordnung Nr. 40 vom 19. Juni 2001 ist die Nutzung von Wassermotorrädern und ähnlichen Fahrzeugen entlang der Linienboote und in den Wasserbereichen vor den Hafenanlagen, Stränden, Campingplätzen und Badeeinrichtungen im Umkreis von 200 Metern vom Ufer untersagt. Es ist zudem verboten, Wassermotorräder und vergleichbare Fahrzeuge an Stränden oder auf öffentlichen Flächen, die für das Baden genutzt werden, zu lagern oder ins Wasser zu lassen.
Gemeinde Arolo: Gemäß Verordnung Nr. 40/2001 ist die Nutzung von Wassermotorrädern und ähnlichen Fahrzeugen ganzjährig im gesamten Bereich des Lago Maggiore zwischen der Uferlinie und der Mittellinie des Sees, innerhalb der Gemeindegrenzen, untersagt. Auch das Lagern, Aufstellen und Wassern dieser Fahrzeuge an Stränden oder auf öffentlichen Flächen, die für das Baden genutzt werden, ist verboten.
Caldé: Verordnung Nr. 32/2005: Das Abstellen und Einwassern von Wassermotorrädern und ähnlichen Fahrzeugen an Stränden oder auf öffentlichen Flächen ist ganzjährig untersagt.
Castelletto sopra Ticino: Gemäß Verordnung Nr. 19 vom 10. Mai 2007 ist die Benutzung von Wassermotorrädern und ähnlichen Fahrzeugen während des gesamten Jahres auf dem gesamten Abschnitt des Lago Maggiore, der im Gemeindegebiet liegt und sich zwischen der Uferlinie und der Mittellinie des Lago Maggiore/Ticino-Flusses erstreckt, verboten. Diese Regelung gilt innerhalb der kommunalen Grenzen.
Gemeinde Dormelletto: Laut der Verordnung Nr. 32 vom 19.06.2000 ist die Nutzung von Jetskis und ähnlichen Fahrzeugen das ganze Jahr über auf dem gesamten Abschnitt des Lago Maggiore und des Flusses Ticino im Gemeindegebiet verboten, der zwischen der Uferlinie und der Mitte des Lago Maggiore liegt.
Ispra: Mit der Verordnung Nr. 35/2000 ist die Nutzung von Jetskis und anderen ähnlichen Fahrzeugen auf dem Gewässer des Lago Maggiore vor den Ufern der Gemeinde bis zu einer Entfernung von 300 Metern vom Ufer verboten. Außerdem ist das Ein- und Aussetzen dieser Fahrzeuge von den Ufern und Stegen im gesamten Gemeindegebiet untersagt.
Kennzeichen / Zulassung
Jedes Wasserfahrzeug, welches Länger als 2,50m ist, brauch eine Zulassung auf den Lago.
Höchstgeschwindigkeiten
Piemontesische Seite:
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30km/h (ca. 16 Knoten)
Uhrzeiten
Piemontesische Seite:
Jet-Ski fahren ist von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr erlaubt.
Auch der Jet-Ski-Fahrer muss einen Abstand von Mindestens 150m zum Ufer und zu den Inseln einhalten.
