Bootfahren
Lago Maggiore
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR DEN WASSERSPORT
1. Vorgeschriebene Mindestdeckungssummen
Für die Haftpflichtversicherung (R.C. natanti) gelten in Italien gesetzliche Mindestdeckungssummen pro Schadensfall. Bei Personenschäden gilt der Mindestbetrag unabhängig von der Anzahl der Geschädigten.
- Mindestens 6.450.000 € für Personenschäden (pro Schadensfall, unabhängig von der Anzahl der Geschädigten)
- Mindestens 1.300.000 € für Sachschäden (pro Schadensfall)
Daraus ergibt sich ein Mindestschutz von 7.750.000 €, wenn beide Schadensarten im selben Ereignis auftreten (Personen + Sachen).
«… 6.450.000,00 … per sinistro, indipendentemente dal numero delle vittime …»
Übersetzung: „… 6.450.000,00 € pro Schadensfall, unabhängig von der Anzahl der Geschädigten …“ Quelle: Ministero delle Imprese e del Made in Italy – DM 31/05/2022 (wirksam ab 11/06/2022): mimit.gov.it«… 1.300.000,00 nel caso di danni alle cose, per sinistro …»
Übersetzung: „… 1.300.000,00 € für Sachschäden, pro Schadensfall …“ Quelle: Ministero delle Imprese e del Made in Italy – DM 31/05/2022: mimit.gov.it2. Rechtliche Verbindlichkeit
Diese Mindestdeckung ist rechtlich verbindlich. Wer mit einem motorisierten Sportboot in italienischen Gewässern unterwegs ist, muss sicherstellen, dass die Haftpflichtversicherung mindestens diese Beträge abdeckt.
3. Für welche Boote/Motoren gilt das?
Die Versicherungspflicht ist auch dann relevant, wenn ein Boot im Ausland registriert ist und in italienischen Gewässern genutzt wird. Außerdem gilt sie in Italien auch für abnehmbare Motoren (z. B. Außenborder), unabhängig davon, an welchem Boot sie verwendet werden.
«… devono essere assicurati i natanti registrati in stati esteri e i motori amovibili …»
Übersetzung: „… Boote, die im Ausland registriert sind, und abnehmbare Motoren müssen versichert sein …“ Quelle: ANIA (Italienischer Versicherungsverband) – Infopolizze / Nautica: ania.it4. Empfehlung der Versicherer
Viele Versicherer empfehlen freiwillig eine höhere Deckungssumme (zum Beispiel 10 Millionen Euro oder mehr), weil dies:
- realistischere Schadensszenarien abdeckt,
- bei schweren Unfällen oder Personenschäden deutlich besser schützt,
- und mehr Reserven bietet, falls Mindestwerte zukünftig erneut angepasst werden.
Diese Empfehlung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber im Ernstfall entscheidend sein.
5. Wichtiger Nachweis an Bord
Der Versicherungsnachweis muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Aus der italienischen Regelung zum Versicherungszertifikat ergibt sich, dass der Führer eines Fahrzeugs bzw. auch eines Natante das Versicherungszertifikat bei sich haben und auf Anfrage der Kontrollorgane vorzeigen muss. Genau deshalb wird der Nachweis bei Kontrollen in der Praxis regelmäßig sehr früh geprüft.
«… il conducente del veicolo o del natante ha con sé il certificato di assicurazione …»
Übersetzung: „… der Führer des Fahrzeugs oder des Bootes (Natante) hat das Versicherungszertifikat bei sich …“ Quelle: IVASS (Offizielle Aufsicht) – Regolamento ISVAP/IVASS n. 13 (PDF): ivass.it