Bootfahren
Lago Maggiore
ANKERN AUF DEM LAGO MAGGIORE
Wichtig: Zusätzlich zum internationalen Abkommen gibt es regionale Vorschriften. Diese gelten jeweils nur im entsprechenden Gewässerabschnitt (z. B. Lombardei oder Piemont) und können strenger sein.
⚓ Darf ich hier ankern? – Die klare Kurzfassung
Grundregel für den ganzen Lago Maggiore:
Ankern ist erlaubt, wenn Sie niemanden behindern und kein Verbotsschild vorhanden ist.
Was immer verboten ist:
- In Badezonen
- In Schilf- und Schutzbereichen
- Nahe gekennzeichneter Fischernetze
- In Hafenzufahrten, Engstellen oder Fahrwegen
Unterschiede in der Uferzone:
- 🇨🇭 Schweiz: Innerhalb von 150 m vom Ufer kein generelles Ankerverbot. Motorboote dürfen dort jedoch nur zum An-/Ablegen oder vorsichtig verkehren. Ankern ist möglich, wenn keine Behinderung entsteht.
- 🇮🇹 Lombardei: 0–50 m vom Ufer mit Verbrennungsmotor nicht erlaubt → dort kein Ankern mit normalem Motorboot. Zwischen 50–150 m grundsätzlich möglich, sofern keine Bade- oder Schutzbereiche betroffen sind.
- 🇮🇹 Piemont: Innerhalb von 150 m dürfen Motorboote die Zone nur kurz und direkt queren. Ankern ist nicht ausdrücklich verboten, aber praktisch stark eingeschränkt.
1. Grundsatz: Ankern ist erlaubt – aber nicht überall
Auf dem Lago Maggiore ist das Ankern grundsätzlich erlaubt. Es gibt kein allgemeines Verbot für den offenen See.
Entscheidend ist jedoch immer: Der Liegeplatz muss so gewählt werden, dass die Schifffahrt nicht behindert oder gefährdet wird.
2. Wo Ankern verboten ist
Ankern ist nicht erlaubt:
- In der Nähe von gekennzeichneten Netzen und Geräten der Berufsfischerei.
- Dort, wo ein offizielles Schifffahrtszeichen „Ankerverbot“ (Zeichen A.8) angebracht ist.
- Überall dort, wo durch das Liegen am Anker andere Fahrzeuge behindert oder gefährdet würden.
Das betrifft insbesondere enge Durchfahrten, regelmäßig befahrene Bereiche, Manöverzonen oder Zufahrten zu Häfen.
3. Schutzzonen & Schilfbereiche
Wenn das Befahren solcher Bereiche verboten ist, darf dort auch nicht geankert werden.
Man darf also nicht in Schilffelder oder geschützte Pflanzenzonen einfahren, um dort „ruhig zu liegen“. Das ist unzulässig.
4. Die 150-Meter-Uferzone
Innerhalb von 150 Metern vom Ufer gelten für Motorschiffe besondere Einschränkungen. Diese Zone ist in erster Linie für An- und Ablegemanöver vorgesehen.
Auch hier gilt: Kein Liegeplatz darf andere behindern oder gefährden.
5. Pflichten beim Ankern
Sichere Verankerung:
Das Boot muss sicher verankert oder festgemacht sein, sodass es nicht abtreibt.
Beleuchtung bei Nacht:
Stillliegende Boote müssen ein weißes, von allen Seiten sichtbares Licht führen.
Zusätzliche Kennzeichnung bei möglicher Gefährdung:
Wenn durch das Ankern eine besondere Gefahr entstehen kann,
sind bei Tag zwei weiße Flaggen übereinander,
bei Nacht ein zusätzliches weißes Licht zu setzen.
Falls erforderlich, ist auch die Lage des Ankers gesondert zu kennzeichnen.
6. Regionale Regeln der Lombardei
Neben dem internationalen Abkommen zwischen Italien und der Schweiz gelten im lombardischen Teil des Lago Maggiore zusätzliche regionale Vorschriften. Diese betreffen auch das Ankern und können strenger sein als die allgemeinen internationalen Regelungen.
Grundsätzlich gilt auch in der Lombardei: Ankern ist erlaubt, sofern keine Behinderung oder Gefährdung entsteht. Allerdings gibt es klare zusätzliche Einschränkungen.
6.1 Abstände zu Badezonen
Ein zentraler Punkt sind die Badezonen. In offiziell ausgewiesenen Badebereichen ist die Navigation verboten. Das bedeutet ausdrücklich: Dort darf auch nicht geankert werden. Zusätzlich ist das Ankern in einem Abstand von weniger als 100 Metern zu Badezonen untersagt. Diese Bereiche sind strikt freizuhalten.
6.2 Schilfschutz und Uferzonen
Ebenso unzulässig ist das Ankern in Schilf- und Pflanzenbeständen („canneti“) sowie in geschützten Natur- oder archäologischen Zonen. Da das Befahren dieser Bereiche verboten ist, darf dort auch kein Anker geworfen werden. Besonders wichtig ist außerdem die unmittelbare Uferzone:
- 0 bis 50 Meter vom Ufer: In dieser Zone sind Boote mit Verbrennungsmotor nicht zugelassen. Damit ist ein Freizeitankern mit einem normalen Motorboot direkt am Ufer praktisch ausgeschlossen.
- 50 bis 100 Meter vom Ufer: Für die Anfahrt/Abfahrt gelten in der anschließenden Uferzone zusätzliche Vorgaben (z. B. zur Geschwindigkeit). Beim Ankern selbst bleibt entscheidend: keine Badezonen, keine Schilf-/Schutzbereiche und keine Behinderung.
6.3 Behinderungsverbot
Darüber hinaus gilt auch in der Lombardei: Ein Ankerplatz darf weder Fahrwege noch Bereiche des öffentlichen Linienverkehrs behindern. Hafenzufahrten, Engstellen und regelmäßig befahrene Zonen müssen jederzeit frei bleiben.
7. Regionale Regeln des Piemont
Neben dem internationalen Abkommen zwischen Italien und der Schweiz gelten auf der piemontesischen Seite des Lago Maggiore zusätzliche regionale Vorschriften. Diese betreffen auch das Ankern und sind verbindlich zu beachten. Grundsätzlich ist das Ankern im Piemont erlaubt, sofern dadurch keine Behinderung oder Gefährdung entsteht.
7.1 Die 150-Meter-Uferzone im Piemont
Ein besonders wichtiger Punkt ist die 150-Meter-Uferzone. Innerhalb dieser Zone ist die Navigation für Motorboote grundsätzlich eingeschränkt. Boote dürfen diesen Bereich nur auf dem kürzesten Weg, rechtwinklig zum Ufer und mit reduzierter Geschwindigkeit durchqueren. Ein dauerhaftes Freizeitankern mit Motorboot innerhalb dieser 150-Meter-Zone ist nicht pauschal verboten, aber praktisch stark eingeschränkt, weil Motorboote die Zone nur kurz und auf direktem Weg queren dürfen. Wer dort ankern möchte, muss daher besonders darauf achten, die Vorgaben zur Durchfahrt einzuhalten und keinerlei Verkehr zu behindern.
7.2 Absolute Verbotsbereiche
Ausdrücklich verboten ist das Einfahren – und damit auch das Ankern – in folgenden Bereichen:
- Offiziell ausgewiesene Badezonen
- Schilf- und Pflanzenbestände („canneti“)
- Von den zuständigen Behörden ausgewiesene Zonen von archäologischer oder naturkundlicher Bedeutung
- Speziell motorfreie Zonen (z. B. zwischen der Isola di San Giovanni und Pallanza)
7.3 Behinderungsverbot & Navigationskorridore
Ankern ist unzulässig, wenn dadurch:
- die Schifffahrt behindert oder der Zugang zu anderen Booten versperrt wird
- Hafenzufahrten oder Anlegestellen blockiert werden
- Routen des öffentlichen Linienverkehrs beeinträchtigt werden
- gekennzeichnete Navigationskorridore belegt werden
7.4 Umweltvorschriften
Im Piemont gelten strenge Umweltvorschriften. Beim Ankern dürfen keinerlei Stoffe ins Wasser gelangen. Das Einleiten von Öl, Kraftstoff oder verschmutztem Bilgenwasser ist streng verboten, ebenso wie die Entsorgung von Abfällen im See.
MAGGIA-DELTA (ASCONA)
Tipps für Ihren Aufenthalt
Beim Ankern im Maggia-Delta ist jedoch Vorsicht geboten: In diesem Bereich verkehrt auch die Berufsschifffahrt. Achten Sie daher stets auf vorbeifahrende Schiffe. Ein besonderes Highlight ist das sogenannte Kiosk-Boot, das gelegentlich durch das Gebiet fährt und Erfrischungen wie Eis und Getränke direkt aufs Wasser bringt.






