Bootfahren
Lago Maggiore
JET-SKI AM LAGO MAGGIORE: REGELN & VERBOTE
1. Schweiz: Vollständiges Verbot
Im gesamten Schweizer Teil des Lago Maggiore ist die Nutzung von Wassermotorrädern (Jet-Skis) ausnahmslos untersagt. Dieses Verbot stützt sich auf die nationalen Umweltschutzbestimmungen und das zwischenstaatliche Abkommen.
– Abkommen zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee (Art. 13)
2. Italien: Regeln & Regionen
In den italienischen Gewässern ist Jet-Ski fahren grundsätzlich erlaubt, sofern nationale Sicherheitsvorschriften und regionale Zeitfenster eingehalten werden. Grundvoraussetzung in ganz Italien ist:
- Führerscheinpflicht: Ein gültiger Bootsführerschein ist zwingend erforderlich.
- Mindestalter: 18 Jahre.
- Tragepflicht: Rettungswesten (mind. 100N) müssen permanent getragen werden.
3. Westufer (Piemont)
Für das piemontesische Ufer gelten basierend auf dem regionalen Reglement (Art. 9) sehr spezifische Vorschriften für Wassermotorräder:
Abstand zur Küste
- Die Nutzung ist nur in einer Entfernung von mehr als 150 Metern vom Ufer und von den Inseln gestattet.
- Das Durchqueren der 150-Meter-Schutzzone ist ausschließlich auf kürzestem Weg (senkrecht zum Ufer) erlaubt.
- Innerhalb dieser Zone darf die Geschwindigkeit maximal 5 km/h (ca. 3 Knoten) betragen.
Erlaubte Uhrzeiten
- Die Nutzung ist zeitlich begrenzt auf: 09:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 19:00 Uhr.
4. Ostufer (Lombardei)
Am lombardischen Ostufer (Provinz Varese – u.a. Luino, Laveno, Ispra, Angera) gelten die Vorgaben der Region Lombardei zur Navigation auf Binnengewässern. Für Jet-Skis (Moto d’acqua) sind dabei vor allem Uhrzeiten, Mindestabstände, Querungsregeln sowie lokale Sperrzonen entscheidend.
Erlaubte Uhrzeiten
- Jet-Ski fahren ist grundsätzlich nur erlaubt von 09:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 19:00 Uhr.
Abstand zur Küste & Querungsregel
- Die reguläre Nutzung ist nur außerhalb von 150 Metern Abstand zur Uferlinie zulässig.
- Der Bereich zwischen Ufer und 150 Metern darf nur zum Ein- und Ausfahren genutzt werden.
- Die Durchfahrt muss senkrecht zum Ufer erfolgen und mit maximal 5 Knoten.
5. Gemeindespezifische Verbote
Zusätzlich zu den regionalen Regeln können einzelne Ufergemeinden eigene Verbote erlassen.
- Angera: Ganzjähriges Verbot im gesamten Gemeindegebiet.
- Castelveccana (Caldè): Verbot der Lagerung am Strand zum Ein-/Auswassern.
- Ispra: Verbot bis 300 m vom Ufer; Einsetzen im Gemeindegebiet untersagt.
- Laveno Mombello: Ganzjähriges Nutzungsverbot im Gemeindegebiet.
- Leggiuno: Ganzjähriges Nutzungsverbot im Gemeindegebiet.
- Monvalle: Ganzjähriges Nutzungsverbot im Gemeindegebiet.
- Sesto Calende: Verbot in der Bucht von Sant’Anna bis Golasecca.
6. Zulassung & Kennzeichen
Jeder Jet-Ski über 2,50 m Länge benötigt eine offizielle Zulassung für den Lago Maggiore. Ohne gültiges Kennzeichen ist das Befahren des Sees untersagt.