Bootfahren
Lago Maggiore

RECHTLICHE BESTIMMUNGEN AUF DEM LAGO MAGGIORE

Der Lago Maggiore ist ein internationales Grenzgewässer zwischen Italien und der Schweiz. Die Schifffahrt unterliegt daher internationalen Vereinbarungen sowie regionalen und nationalen Vorschriften. Wer mit einem Motorboot, Segelboot oder Jetski unterwegs ist, sollte die wichtigsten Regelungen kennen.

1. Rechtliche Grundlagen

Maßgeblich ist das internationale Schifffahrtsreglement für den Langensee (Lago Maggiore) sowie ergänzende Vorschriften der Regionen Piemont und Lombardei sowie das Schweizer Recht.

2. Kennzeichnungspflicht

Wasserfahrzeuge mit einer Länge über 2,50 m müssen ein gültiges Kennzeichen führen. Zusätzlich sind nationale Registrierungsunterlagen im Original mitzuführen.

3. Führerscheinpflicht

Die Führerscheinpflicht richtet sich nach Motorleistung und nationalem Recht. In der Schweiz gilt die Pflicht bereits ab 6 kW. Für Jetski und Schleppbetrieb gelten gesonderte Anforderungen.

4. Geschwindigkeitsbegrenzungen

  • Bis 150 m vom Ufer: maximal 10 km/h
  • Außerhalb 150 m: maximal 45 km/h
  • Nachts bei Fahrt nur mit weißem Rundumlicht: maximal 14 km/h

5. Sicherheitsabstände

  • Mindestens 50 m Abstand zu Linienbooten
  • Mindestens 50 m Abstand zu Tauchbojen
  • Keine Behinderung der öffentlichen Schifffahrt
  • Besondere Vorsicht in Hafenbereichen

6. Sonderzonen & Einschränkungen

Besonders im Golf von Borromeo und in Naturschutzgebieten gelten strikte Regeln, die weit über die allgemeinen Bestimmungen hinausgehen.

Borromäische Inseln (Isola Bella & Isola Superiore)

  • Durchfahrtsverbot: Der Kanal zwischen der Isola Bella und der Isola dei Pescatori (Isola Superiore) ist für private Motorboote gesperrt.
  • Jetski-Verbot: In der gesamten Zone vor Stresa und rund um die Inseln ist das Fahren mit Jetskis untersagt.

Flussmündungen und Naturschutzgebiete

  • Anker- und Fahrverbot: In den Mündungsbereichen von Flüssen (insbesondere der Toce-Mündung) ist das Ankern streng verboten. Dies dient der Sicherheit (Fahrwasser für Berufsschifffahrt) und dem Schutz von Laichplätzen.
  • Schilf-Schutzzonen: Zu Schilfgürteln muss ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden. Das Einfahren oder Festmachen an Schilfzonen ist untersagt.
  • Geschwindigkeitsreduzierung: In markierten Naturschutzgebieten (z. B. Fondotoce) gilt eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von meist 5 km/h.

7. Jetski

Für Jetski gelten gesonderte Zeitfenster (in der Regel 09:00–13:00 und 15:00–19:00), Mindestabstände von 150 m zur Küste sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Führerscheinpflicht besteht unabhängig von der Motorleistung.

8. Wasserski & Schleppgeräte

Wasserski ist nur außerhalb der 150-m-Uferzone erlaubt. Maximal zwei Personen dürfen gleichzeitig gezogen werden. Eine zweite geeignete Person muss an Bord sein. Das Schleppseil darf nicht elastisch sein.

9. Tauchen

Tauchgänge müssen durch eine rote Flagge mit weißem Diagonalstreifen oder die internationale „A“-Flagge gekennzeichnet sein. Sicherheitsabstand von mindestens 50 m ist einzuhalten.

10. Zoll & Grenzübertritt

Standort Zoll (Piaggio Valmara/Brissago)

Auf der Karte sehen Sie den Standort des italienisch-schweizerischen Zolls direkt am Seeufer. Bei Einfahrt in die Schweiz müssen die Bestimmungen des Schweizer Zollrechts beachtet und das Boot angemeldet werden.

11. Versicherungspflicht

In Italien besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht. Mindestdeckung: 6.450.000 € für Personenschäden und 1.300.000 € für Sachschäden. Der Versicherungsnachweis ist an Bord mitzuführen.

12. Umweltvorschriften

  • Kein Einleiten von Abwasser
  • Keine Kraftstoff- oder Ölverluste
  • Ankerverbot in Schilfzonen und Naturschutzgebieten
  • 2-Takt-Motoren nur mit biologisch abbaubarem Öl

13. Gastlandflaggen

Beim Grenzübertritt sollte zusätzlich zur eigenen Nationalflagge die jeweilige Gastlandflagge geführt werden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind stets die aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften und die örtliche Signalisation.