Bootfahren
Lago Maggiore

WASSERSKIFAHREN AUF DEM LAGO MAGGIORE

Der Lago Maggiore ist ein internationales Grenzgewässer zwischen der Schweiz und Italien. Für das Wasserskifahren gelten daher sowohl internationale Regelungen als auch nationale bzw. regionale Vorschriften. Grundlage für den gesamten See ist das Internationale Reglement zum Abkommen zwischen der Schweiz und Italien. Zusätzlich können Länder, Regionen und Gemeinden strengere oder ergänzende Bestimmungen festlegen (z. B. über Zonen, Zeiten oder lokale Verbote).

1. Wenn Sie beide Länder befahren: Mindest-Regeln (damit Sie in CH & IT safe sind)

Wenn Sie sowohl den schweizerischen als auch den italienischen Teil des Lago Maggiore befahren, halten Sie sich am besten an die folgenden Mindest-Regeln. Diese sind bewusst streng formuliert, damit Sie damit in beiden Ländern auf der sicheren Seite sind.

  • Nur bei Tag und guter Sicht: Kein Wasserski bei Dunkelheit oder schlechter Sicht.
  • Ufernähe meiden: Fahren Sie nur in ausreichend großer Entfernung zum Ufer – und nur dort, wo es nicht durch Zonen/Schilder verboten ist.
  • Nur in erlaubten Bereichen: Wenn eine Zone als Badezone, Schutzbereich oder ausdrücklich gesperrt gekennzeichnet ist: nicht hinein.
  • Begleitperson Pflicht: Im Schleppboot muss immer eine zweite, geeignete Person mitfahren, die den Skifahrer beobachtet und das Seil überwacht.
  • Sicherheitsabstände: Halten Sie großzügigen Abstand zu Badenden und anderen Booten; mindestens die üblichen Sicherheitsabstände (u. a. 50 m) einhalten.
  • Maximal zwei Personen ziehen: Nicht mehr als zwei Wasserskifahrer gleichzeitig.
  • Schleppseil: Nicht lose im Wasser nachziehen.
  • Keine Flugobjekte schleppen: Keine Drachen/Fallschirme/ähnliche Fluggeräte ziehen.
  • Rettungsweste: Der Skifahrer trägt immer eine geeignete Rettungsweste.
  • Lokale Aushänge haben Vorrang: Hafen-Aushänge, Bojenfelder, Schilder und lokale Verbote immer beachten.
Hinweis: Diese Mindest-Regeln sind eine praktische „Sicherheits-Schablone“ für beide Länder. Je nach Bereich (Schweiz / Lombardei / Piemont) gelten darüber hinaus konkrete Zonen, Verbote und Detailvorschriften.

2. Wasserskifahren im schweizerischen Teil

Im schweizerischen Abschnitt des Lago Maggiore gelten klare und strenge Regeln, um die Sicherheit aller Wassersportler zu gewährleisten.

Zeitliche Begrenzung

Wasserskifahren ist nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • tagsüber
  • bei guter Sicht
  • frühestens ab 08:00 Uhr
  • spätestens bis 21:00 Uhr

Außerhalb dieses Zeitfensters ist das Wasserskifahren verboten.

300-Meter-Uferzone

In der Uferzone bis 300 Meter vom Ufer ist Wasserskifahren außerhalb offiziell bewilligter und speziell gekennzeichneter Zonen verboten. Freies Starten oder Fahren nahe am Ufer ist daher nicht erlaubt.

Begleitperson Pflicht

Der Fahrer des ziehenden Motorbootes darf nicht allein sein. Es muss eine geeignete Begleitperson an Bord sein, die:

  • den Wasserskifahrer beobachtet
  • das Schleppseil überwacht
  • im Notfall sofort reagieren kann

Ohne zweite Person ist das Wasserskifahren unzulässig.

Sicherheitsabstände & Regeln

  • Mindestens 50 Meter Abstand zu anderen Wasserfahrzeugen
  • Mindestens 50 Meter Abstand zu Badenden
  • Das Schleppseil darf nicht lose im Wasser nachgezogen werden
  • Es ist verboten, mehr als zwei Wasserskifahrer gleichzeitig zu ziehen

Verbotene Varianten

Nicht erlaubt ist das Ziehen von Drachen, Fallschirmen oder ähnlichen Fluggeräten.

Besondere Verbotszonen am Lago Maggiore (Schweiz)

Im schweizerischen Teil ist Wasserskifahren in folgenden Bereichen ausdrücklich verboten:

  • in der Bucht von Locarno
  • in der Bucht von Ascona
  • zwischen der Mündung des Flusses Maggia und Minusio
  • zwischen dem Vorsprung von San Michele und dem Lido

In diesen Bereichen ist Wasserskifahren generell untersagt – unabhängig von Uhrzeit oder Abstand.

3. Wasserskifahren im italienischen Teil

Im italienischen Teil des Lago Maggiore gelten zusätzlich zum internationalen Reglement regionale Vorschriften. Besonders wichtig: Lokale Zonen (Badezonen, Schutzbereiche, Verbotszonen) und Aushänge vor Ort können das Wasserskifahren weiter einschränken. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte getrennt nach Lombardei und Piemont.

3.1 Wasserskifahren in der Lombardei (Provincia di Varese)

Für den lombardischen Teil des Lago Maggiore (u. a. Provinz Varese) werden die wichtigsten Regeln zum Wasserskifahren in einem offiziellen Sicherheitsflyer der nautischen Behörden zusammengefasst. Maßgeblich sind dabei insbesondere Zeiten, Mindestabstände, Begleitperson und Sicherheitsvorgaben.

Zeiten & Bedingungen

  • Start frühestens ab 08:00 Uhr.
  • Nur bei guten Wetter- und Sichtverhältnissen.
  • Endzeit: Spätestens bei beginnender Dämmerung beenden (im Zweifel früher).

Abstand vom Ufer

  • Uferabstände und markierte Zonen (Bojen/Schilder) sind zwingend zu beachten.
  • Wasserskifahren ist ufernah in der Regel eingeschränkt. Nutzen Sie nur die zugelassenen/markierten Bereiche und halten Sie ausreichend Abstand zur Uferzone.

Boot & Besatzung

  • Begleitperson: Der Fahrer des ziehenden Bootes darf nicht allein sein – eine zweite Person überwacht den Skifahrer und das Schleppseil.

Sicherheitsregeln

  • Sicherheitsabstände: Großzügigen Abstand zu Badenden und anderen Booten halten.
  • Schleppseil: darf nicht lose im Wasser nachgezogen werden.
  • Maximal zwei Personen: Es dürfen nicht mehr als zwei Wasserskifahrer gleichzeitig gezogen werden.
  • Keine Flugobjekte: Ziehen von Drachen/Fallschirmen/ähnlichen Geräten ist nicht erlaubt.

Anforderungen an den Skifahrer

  • Rettungsweste: Mindeststandard laut Flyer: 50N (EN ISO 12402-5) oder höher.
  • Mindestalter: Orientierung laut Flyer: mindestens 14 Jahre.
  • Abstand Boot – Skifahrer: Mindestabstand: 12 Meter.

Lokale Einschränkungen

  • Badezonen & Häfen: In Bereichen des Badebetriebs sowie in Häfen/Manöverzonen gelten strenge Einschränkungen.
  • Örtliche Verbote: Je nach Abschnitt/Gemeinde können zusätzliche Einschränkungen gelten – lokale Schilder, Bojenfelder und Aushänge haben Vorrang.
Hinweis: Dieser Abschnitt basiert auf einem offiziellen Sicherheitsflyer für den lombardischen Abschnitt (Provincia di Varese). Die lokale Signalisation und Aushänge vor Ort haben immer Vorrang.

3.2 Wasserskifahren im Piemont (italienischer Teil)

Im Piemont gelten eigenständige, verbindliche Regionalvorschriften. Diese sind sehr konkret und regeln Zeiten, Mindestabstände, Verbotszonen, Ausrüstung und die Führerscheinpflicht.

Zeiten & Bedingungen

  • Frühestens ab 08:00 Uhr.
  • Spätestens bis Sonnenuntergang.
  • Nur bei günstigen Wetter- und Sichtverhältnissen.

Nachts ist Wasserskifahren nicht erlaubt.

Mindestabstände

  • Mindestens 150 Meter Abstand zur Küste.
  • Mindestens 150 Meter Abstand zu Inseln.

Innerhalb dieser 150-Meter-Zonen darf kein Wasserski betrieben werden.

Absolute Verbotszone

Wasserskifahren ist in folgendem Bereich vollständig verboten:

  • Zwischen Isola Bella, Isola Superiore und dem gegenüberliegenden Ufer (Bereich Lido di Carciano – Hotel Lido Palace).

Boot & Besatzung

  • Begleitperson Pflicht: Der Bootsführer darf nicht allein sein. Es muss eine geeignete zweite Person an Bord sein.
  • Diese Person beobachtet den Skifahrer und überwacht/betätigt das Schleppseil (Sicherheitsfunktion).

Pflichten & Ausrüstung

  • Rettungsweste: Der Skifahrer muss eine Rettungsweste tragen.
  • Erste Hilfe: Eine geeignete Erste-Hilfe-Ausrüstung muss an Bord sein.
  • Rückspiegel: Ein Rückspiegel ist vorgeschrieben.
  • Schleppvorrichtung: Eine geeignete Schleppvorrichtung ist erforderlich.

Führerscheinpflicht

Besonders wichtig im Piemont: Für das Ziehen eines Wasserskifahrers ist eine gültige nautische Fahrerlaubnis (Patente Nautica) erforderlich – unabhängig von der Motorleistung.

Geschwindigkeit & Sicherheitsabstände

  • Maximal 45 km/h (≈ 25 Knoten).
  • Seitlicher Mindestabstand zu anderen Booten: mindestens 50 Meter.
  • Abstand Boot – Skifahrer: darf nie unter 12 Meter liegen.

Höhere Geschwindigkeiten sind nur in speziell genehmigten Sportzonen (z. B. für Vereine/Schulen) zulässig.

Start und Rückkehr

Start und Rückkehr sollen nur dort erfolgen, wo keine Gefährdung entsteht – insbesondere:

  • in freien Gewässerbereichen ohne Badebetrieb
  • innerhalb spezieller Startkorridore (falls ausgewiesen)
  • oder außerhalb der 150-Meter-Uferzone